VORAUSSETZUNGEN ZUR PRÜFUNGSABNAHME
Jeder Kursteilnehmer kann sich nach Absolvierung des Volksheilkundlichen Kräuterkurses der Prüfung zum/zur FNL Kräuterexpert*in unterziehen. Für die Abnahme der Prüfung sind nachfolgende Punkte vorausgesetzt:
- Prüfungsanmeldung bis spätestens 31. März des Prüfungsjahres
- Überweisung der Prüfungsgebühr bis spätestens 31. Mai des Prüfungsjahres
- Anwesenheitsnachweis von mind. 150 Unterrichtseinheiten (75 % der Kursdauer)
- Bestätigung durch den/die Referent*in über die Ausarbeitung und Abhaltung eines Referates sowie einer selbständigen Kräuterführung
- Erstellen und Vorlegen eines Herbariums nach den vorgegeben Richtlinien
Die FNL Prüfungen finden jährlich Ende August in unserer FNL-Zentrale im Schloss Hunnenbrunn in Kärnten statt. Der genaue Prüfungstermin wird in er ersten Aprilwoche kommuniziert. Die genaue Uhrzeit wann du an deinem Prüfungstag geprüft wirst, wird dir in der ersten Juniwoche per Mail übermittelt.
Die Prüfungsgebühr kann aus organisatorischen Gründen bei einer Abmeldung nach dem 31. Mai des jeweiligen Prüfungsjahres nicht mehr rückerstattet werden. Wir bitten höflich um Verständnis.
Für alle, die sich dazu entscheiden keine Prüfung abzulegen, stellt die FNL Kräuterakademie einen Kursnachweis aus.
PRÜFUNGSGEBÜHREN
Die Prüfungsgebühren belaufen sich auf € 60,- pro Teilnehmer.
Eine Abmeldung zur Prüfung ist bis 31. Mai 2024 kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist wird die Prüfungsgebühr nicht rückerstattet.
Wir bitten um Überweisung der Prüfungsgebühr bis spätestens 31. Mai 2024 an nachfolgendes Konto:
FNL Kräuterakademie, Schlossweg 2, 9300 St. Veit an der Glan
Raiffeisen Bank St. Veit
IBAN: AT26 3947 5000 0003 2565
BIC: RZKTAT2K475
Verwendungszweck: Prüfungsgebühr / NAME / KURS
Wissenswertes zur Prüfung
PRÜFUNGSABLAUF
Die Prüfung zum/zur FNL Kräuterexperten/in ist aufgeteilt in einen theoretischen Teil mit mündlicher Befragen der jeweiligen Teilbereiche durch eine Prüfungskommission sowie den praktischen Teil des Pflanzenbestimmens durch den jeweiligen Pflanzenprüfer.
Bei beiden Prüfungsteilen hat der Prüfling Zeit sich am Vorbereitungstisch in Ruhe mit den Fragen und Pflanzen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und sich für die Prüfungsabnahme vorzubereiten.
Der theoretische Teil setzt sich aus den Fragen im Prüfungskatalog zusammen. Bei der praktischen Pflanzenprüfung erhält der Prüfling 16 Pflanzen und hier ist es notwendig die Pflanze zu benennen (deutscher oder lateinischer Name), die Familie sowie ihre Hauptwirkung in der Volksheilkunde zu beantworten. Bei Giftpflanzen ist dazu der Giftigkeitsgrad zu benennen (laut Prüfungspflanzenliste).
! WICHTIG !
Bei der praktischen Pflanzenprüfung müssen mind. 50 % der Pflanzen erkannt werden (8 von 16 Pflanzen), damit man die Prüfung zum/zur FNL – Kräuterexperten*in positiv abschliesen kann.
Je nach Gruppengröße dauert die Prüfung ca. 2-3 Stunden. Die Verleihung des Diploms findet direkt im Anschluss an die Prüfung statt.
MITZUBRINGEN: Das Herbarium ist bitte zur Prüfung mitzubringen und wird nach Ansicht und Punktevergabe wieder an den Prüfling retourniert.